Pflegevertrag
zwischen
Pflegestelle: Villa Löwenzahn
Heike Rasic, Willibrordusstr. 50, 41517 Grevenbroich
und
Eigentümer: Name/Vorname: ____________________________________
Anschrift: ____________________________________
Telefon: ____________________________________
für
folgende Tiere:
Anzahl der Tiere: _____
Nager I (Name/Geschlecht) _________________________________________
Nager II (Name/Geschlecht) _________________________________________
Nager III (Name/Geschlecht)_________________________________________
Nager IV (Name/Geschlecht):________________________________________
Besonderheiten: (Vorlieben/Abneigungen)
______________________________________________________________________
für die
Aufenthaltsdauer: Zeitraum: ________________ Anzahl der Tage:_____
Für den Pflegevertrag gelten nachfolgende Vertragsbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis genommen hat und mit seiner Unterschrift akzeptiert. Die Berechnung der Unterbringungskosten ergibt sich auf Seite 2.
Für jedes Tier ist eine Kaution in Höhe von Euro 20,- zu hinterlegen, die nach Abholung der Tiere zurück erstattet wird. Der Eigentümer verpflichtet sich, die oben genannten Tiere spätestens 3 Tage nach Beendigung des angegebenen Pflegezeitraums abzuholen oder die Dauer des Aufenthaltes zu verlängern. Entsprechende Unterbringungskosten außerhalb des vereinbarten bzw. verlängerten Pflegezeitraumes werden mit einem Zahlungsaufschlag von 20% berechnet.
Die Pflegestelle macht für ihre Forderungen aus dem Pflegevertrag ein Pfandrecht an dem ihr überlassenen Tier geltend bis der Kunde die Forderungen aus dem Pflegevertrag vollständig erfüllt hat.
Bei einem Aufenthaltszeitraum <= 5 Tage wird jeder Tag als ganzer Pensionstag berechnet.
Bei einem Aufenthaltszeitraum > 5 Tage zählen der Bring- und Abholtag jeweils als ein ganzer Pensionstag, wenn die Tiere vor 12:00 Uhr gebracht werden bzw. um 12:00 Uhr und später abgeholt werden.
Kranke oder mit Parasiten befallene Tiere können nicht aufgenommen werden. Kaninchen müssen mín. 2 Wochen vor Aufnahme gegen RHD, Myxomatose und ggf. auch gegen Pasteurellose geimpft sein (Vorlage der Impasses). Eine Aufnahme muss sonst abgelehnt werden.
Bei Erkrankung oder Tod des/der Tiere wird keine Haftung übernommen, ausgenommen bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Die Erstattungsgrenze bei zu Tode kommen eines Tieres bei grob fahrlässiger oder vorsätzlichem Handeln, liegt pro Tier bei Euro 50,-.
Für den Fall einer Erkrankung des/der in Verwahrung gegebenen Tieres/Tiere, steht es im freien Ermessen der Pension einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen.
Für eventuell auftretende Tierarztkosten kommt der Eigentümer gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung in voller Höhe auf. Die Wahl des Tierarztes bleibt der Pflegestelle überlassen (ggf. streichen und Namen des gewünschten Tierarztes eingeben).
Gewünschter Tierarzt:_________________________________________________________
Grevenbroich,________________
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Unterschrift Eigentümer Unterschrift Pflegestelle
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